Unsere Mietbedingungen

Alle unsere Mietbedingungen finden Sie auf dieser Seite. Sollten Sie dazu Fragen haben oder bestehen Unklarheiten, so rufen Sie uns gerne einfach an.

Tankfüllstand bei Übernahme und Rückgabe

Wir übergeben unsere Wohnmobile mit vollem Kraftstofftank – so müssen sie auch wieder übergeben werden. Ansonsten berechnen wir für die Tankbefüllung 1,95 €/Liter, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,- €.

Frischwassertanks

Aus hygienischen Gründen übergeben wir unsere Fahrzeuge in der Regel mit leeren Frischwassertanks. Nach Absprache übernehmen wir das Befüllen im Vorfeld jedoch gerne für Sie für eine einmalige Gebühr von 5,00 €. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Qualität des Wassers in den Tanks. Das Wasser in den Tanks sollten Sie niemals als Trinkwasser verwenden.

Falschbefüllung des Wasser- und Dieseltanks: Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Diesel in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft in der Regel Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter voll zu tragen ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden. Gleiches gilt für die Falschbefüllung des Kraftstofftanks.

 

Hinweise zur Benutzung der Markise

Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise ist folgendes zu beachten: Die Markise nie bei starkem Wind und/oder Regen benutzen und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen.

Die Kosten für eine neue Markise mit Montage sind vom Mieter selbst zu tragen und können den Kautionsbetrag übersteigen!

 

Kaution

Je Anmietung fällt für alle unsere Reisemobile eine Kaution in Höhe von 1.500,- € an. Diese ist bei der Fahrzeugübernahme in bar zu entrichten. Falls Sie die Kaution alternativ per Kreditkarte hinterlegen möchten, sprechen Sie uns bitte vorab darauf an.

 

Servicepauschale

Die Servicepauschale beträgt 150,- € je Anmietung unserer Reisemobile. Die Pauschale beinhaltet die Fahrzeugeinweisung und –übergabe, sowie die Fahrzeugrückgabe, eine volle Funktionskontrolle, 11 kg Gas, einen WC-Zusatz inklusive auflösendem Toilettenpapier als Erstausrüstung, eine Kabeltrommel, zwei CEE-Adapterkabel sowie eine Wasserkanne und Auffahrkeile. Außerdem ist die Fahrzeugaußenreinigung (bei normaler Verschmutzung) ebenfalls in der Servicepauschale enthalten.

 

Mindestalter & Fahrerfahrung

Das Mindestalter für die Anmietung unserer Fahrzeuge beträgt 21 Jahre. Der Mieter muss seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein besitzen.

 

Zusatzfahrer

Sofern das Reisemobil von mehr als einer Person geführt werden soll (die mindestens 21 Jahre alt ist und eine gültige Fahrerlaubnis mindestens seit 1 Jahr besitzt), dann können wir dies bei Vertragsabschluss berücksichtigen.

 

Versicherungsschutz

Alle Fahrzeuge von APPARTEMENT ON TOUR sind Vollkasko bzw. Teilkasko versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt sowohl bei Wohnmobilen, Kastenwagen (CUV) als auch Wohnwagen 1.500 € je Schadensfall bei Vollkaso-Versicherung. Bei einer Teilkaso-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung 800 € je Schadensfall.

Falls Sie darüber hinaus noch eine Rücktransportversicherung (Schutzbrief-Versicherung) wünschen, so müssten Sie diese bitte selber abschließen.

 

Optionale Zusatzversicherung

Bei Vertragsschluss können Sie optional das „Urlaubs-Schutz-Paket der MMV“ buchen. Dieses kann ab 8,90 €/Tag gebucht werden und beinhaltet:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchsversicherung
  • Inhaltsversicherung für Ihr Gepäck
  • Kautionsversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Schutz bei Vermieter-Insolvenz

Mehr unter www.urlaubsschutzpaket.de

 

Stornierung

Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihre Reise anzutreten, können Sie den Mietvertrag stornieren. In diesem Fall wird ein prozentualer Anteil des Mietpreises als Stornogebühr fällig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung vor Mietbeginn:

  • bis zu 61 Tage vor Mietbeginn = 20% (mindestens jedoch 200,- EUR)
  • 30 bis 60 Tage vor Mietbeginn = 40%
  • 15 bis 29 Tage vor Mietbeginn = 80%
  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn = 90%

Holen Sie das Fahrzeug nicht ab, wird der gesamte Mietpreis fällig. Wir empfehlen Ihnen eine Zusatzversicherung in Form eines Urlaubsschutzpaketes.

Bei Pandemien werden wir der Lage entsprechend, in unserem möglichen Rahmen und im Sinne unserer Kunden handeln.

 

Mitnahmen von Haustieren

Die Mitnahme von Tieren muss im Vorfeld mit uns abgeklärt werden. In unserem „4-Pfotenmobil“ ist die Mitnahmen von Haustieren grundsätzlich möglich. In jedem Fall muss der Mieter sicherstellen, dass das Fahrzeug bei Rückgabe sauber und frei von tierischen Gerüchen ist. Ansonsten behalten wir uns vor, Ihnen zusätzliche Kosten für eine Spezialreinigung in Rechnung zu stellen bzw. einzubehalten.

 

Kurz- und Langzeitmieten

Ab einer Mietdauer von 21 Tagen bieten wir Ihnen Langzeit-Mietpreise an. Darüber hinaus können Sie auch Kurzzeitmieten separat bei uns anfragen.

 

Ersatzfahrzeug

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug. Sollte das gebuchte Fahrzeug aus einem unvorhersehbaren Grund nicht zur Verfügung stehen, behalten wir uns das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereit zu stellen.

 

Fahrzeugübernahme und –rückgabe

Jeweils von Montag bis Samstag möglich. Die Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge ist  an Sonntagen oder Feiertagen nicht möglich. Die Übernahme ist ab 14.00 Uhr möglich, die Rückgabe erfolgt bis 12.00 Uhr. Die Tage der Abholung und Rückgabe werden jeweils bei einer Mietzeit ab 6 Tagen als ein Miettag berechnet. Abweichungen sowie Kurzzeitmieten sind nach Absprache möglich. >>> Sprechen Sie uns an!

Wir empfehlen Ihnen am ersten Tag eine möglichst kurze Strecke zu planen, um möglichst stressfrei in den Urlaub zu starten.

 

Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt innen gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll) auf dem Betriebsgelände des Vermieters zurückzugeben. Eine Einwegmiete ist leider nicht möglich.

Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände müssen wir berechnen und werden bei der Kautionsrückzahlung einbehalten. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Mieter unbenommen. Die Geltendmachung von verdeckten Beschädigungen bleibt durch den Vermieter auch nach Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls vorbehalten (mindestens 24h). Der Mieter verpflichtet sich, das Reisemobil zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, von innen gereinigt und entsprechend dem bei Übergabe protokollierten Zustand (lt. Übergabeprotokoll) an der vertraglich vereinbarten Station und, sofern nicht anders vereinbart, zurückzugeben.

Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.

 

Verlängerung und Verkürzung der Mietzeit

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform möglich. Generell besteht kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.

 

Unbefugte Überschreitung der Mietzeit

Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe von 50,00 € pro angefangene Stunde zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt.

 

Reisen ins Ausland

Grundsätzlich können Sie sich mit unseren Fahrzeugen frei in Europa bewegen. Nicht zur Einreise freigegeben sind Rumänien, Bulgarien, die Ukraine, Russland, die Türkei, Grönland, Island, Madeira, die Azoren sowie die Kanarischen Inseln. Eine Zuwiderhandlung ist mit Vorsatz gleichzustellen und unterliegt somit keiner Haftungsbeschränkung.

 

Gebührenpauschale für Reisen ins Ausland

In der Schweiz und Schweden gilt bei einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung und/oder Mautbescheiden, die sogenannte Halterhaftung. Wir als Vermieter werden dafür haftbar gemacht, wenn Sie die Geschwindigkeit überschreiten oder an Mautstellen erfasst werden. In Frankreich und Norwegen gilt zwar die Fahrerhaftung, jedoch müssen wir den zuständigen Behörden die Fahrerdaten mittels einer besonderen und arbeitsintensiven Bearbeitung mitteilen.

Mit der Zahlung einer Gebührenpauschale in Höhe von 5,00 € (keine Rückerstattung) tragen Sie zu einer schnellen und unbürokratischen Abwicklung bei. Weitere Informationen zu den Regelungen der einzelnen Länder erhalten Sie in unseren AGB.

Unfall oder Schäden am Fahrzeug

Alle entstandenen Schäden müssen uns unverzüglich – also nicht erst bei der Fahrzeugübergabe – mitgeteilt werden. Bitte rufen Sie uns hierzu einfach unter der 03621 / 7379185 oder 0173 345 21 68 an.

Rauchen in allen Fahrzeugen absolut verboten!

Optionales Zubehör

  • Camper-Navigationsgerät 45,- €
  • Fahrradträger klappbar Box Star 55,- €
  • Fahrradträger klappbar CaraOne 55,- €
  • Sonnendach CaraOne 35,-€
  • 4 x Camping-Stühle & 1x Camping-Tisch 55,- €
  • Mietgeschirr für 25,- €
  • Gasflasche zum Kauf zu je 20,50 € (zzgl. Pfand)
  • Winterreifen 10,- € / Tag
  • Spiegelverbreitung (für Passgenauigkeit am Zugfahrzeug übernimmt der Vermieter keine Garantie) einmalig 25,- €

Preise verstehen sich einmalig je Anmietung sofern nicht anders angegeben.

Preisübersicht

Die Preise Fahrzeugkategorien auf einen Blick

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Schnell und einfach am Telefon beraten lassen ist meist am einfachsten. Gleich zum Telefon greifen und 03621 – 7379185 oder 0173 – 345 2168 anrufen.

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Fragen und Antworten

Weitere Details zur Anmietung haben wir in unseren „Fragen und Antworten“ zusammengefasst.