In den Ländern Europas gelten Pflichten und Regelungen für die Nutzung von Winterreifen. Informieren Sie sich noch vor Ihrer Reise.

 

In Slowenien, Schweden und Finnland gibt es eine allgemeine Winterreifenpflicht. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben Regelungen für winterliche Straßenverhältnisse.

Winterreifen sind nicht nur an der Kennzeichnung M+S („Matsch und Schnee“) erkennbar. Wichtig ist die Schneeflocke, die für winterliche Witterungsverhältnisse steht. Zu sehen auf dem Foto.

 

Brauche ich Winterreifen in …

 

Österreich: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (1.11.-15.04.) muss Ihr Fahrzeug mit Winterreifen (4mm Mindestprofiltiefe) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Italien: Bestehen winterliche Straßenverhältnisse muss Ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein. Eine witterungsunabhängige, allgemeine Winterreifenpflicht gilt in Bozen, auf der Brennerautobahn A22 bis Affi (15. 11.-15.04.) und im Aosta-Tal (15.10.-15.04.). Bei Schneefall dürfen in Südtirol keine Krafträder mehr fahren.

Frankreich: Beschilderungen weisen auf Vorschriften zu Winterreifen hin.

Tschechien: Sie müssen Ihr Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und Temperaturen unter 4 Grad mit Winterbereifung ausstatten. Fahrzeuge über 3,5t benötigen Winterreifen (6mm) auf der Antriebsachse.

Slowenien: Es besteht Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (15.11.-15.03.).

Kroatien: Beschilderungen weisen auf Vorschriften zu Winterreifen hin.

Norwegen: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen müssen Sie Schneeketten nutzen. Ab 3,5t Gewicht existiert eine Winterreifenpflicht (15.11.-31.03.).

Finnland: Es besteht eine allgemeine Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge und Anhänger (1.12.-28.02.). In Lappland gilt diese vom 15.10.-30.04.

Schweden: Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht Winterreifenpflicht (1.12.-31.03.). Die geforderte Profiltiefe ist 3mm bis 3,5t und 5mm ab 3,5t.

Niederlande, Belgien, Dänemark, Großbritannien und Polen: Es gibt keine allgemeine Winterreifenpflicht. Sie können bei durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckten Fahrbahnen Winterreifen oder Schneeketten benutzen.

Luxemburg: Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht eine Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen nur mit M+S gekennzeichnet sein. Die Strafgebühr beträgt 74€.

Schweiz: Es gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Für Verkehrsbehinderungen mit falscher Bereifung kommt es zu Geldbußen. Bei einem Unfall droht eine Mithaftung.

Quelle: ADAC

Foto: promobil