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Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug. Sollte das gebuchte Fahrzeug aus einem unvorhersehbaren Grund nicht zur Verfügung stehen, behalten wir uns das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereit zu stellen. Es gelten die Allgemeinen Mietbedingungen welche Bestandteil des Mietvertrags sind.

Weitere Ausführungen zu den Regelungen um Ersatzfahrzeuge finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen > HIER.