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Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet und bei der Kautionsauszahlung einbehalten. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Mieter unbenommen.

Wichtig: Schauen Sie bei Rückgabe des Fahrzeugs bitte noch einmal gründlich nach, um sicherzustellen das Sie nichts vergessen haben. Wir sind nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.