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Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, falls Sie am Tag der Rückgabe zu spät kommen sollten.

Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe von 50,00 € pro angefangene Stunde zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt.