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In der Schweiz und Schweden gilt bei einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung und/oder Mautbescheiden, die sogenannte Halterhaftung. Wir als Vermieter werden dafür haftbar gemacht, wenn Sie die Geschwindigkeit überschreiten oder an Mautstellen erfasst werden. In Frankreich und Norwegen gilt zwar die Fahrerhaftung, jedoch müssen wir den zuständigen Behörden die Fahrerdaten mittels einer besonderen und arbeitsintensiven Bearbeitung mitteilen.

Mit der Zahlung einer Gebührenpauschale in Höhe von 5,00 € (keine Rückerstattung) tragen Sie zu einer schnellen und unbürokratischen Abwicklung bei.

Weitere Informationen zu den Regelungen der einzelnen Länder erhalten Sie HIER.